Liechtenstein
Hier erfährst du alles Notwendige zu den Drohnenregeln und -gesetzen in Liechtenstein.
Übersicht:
Nicht im Umkreis von 5 km von Flugplätzen und Heliports
In der Nähe von Blaulichteinsätzen ist das Fliegen verboten
Nicht in gelben und roten Zonen und unter 150 m in blauen Zonen
100 m entfernt von Menschenansammlungen (24+ Personen)
Es muss immer direkter Sichtkontakt zur Drohne bestehen
Die Drohne muss weniger als 30 kg wiegen
Im Detail:
Die oben genannten Gesetze sind grundsätzliche Richtlinien. Um einen sicheren und legalen Drohnenflug in Liechtenstein zu starten, ist es notwendig, eine Versicherung von mind. 1 Million CHF abzuschliessen. Bei Drohnen, die weniger als 500 g wiegen, gelten nur noch die Gesetze der Naturschutzgebiete und der Sperrzonen, ausserdem muss stets Sichtkontakt zur Drohne bestehen. Es wird verlangt, dass die Privatsphäre anderer Personen respektiert wird, ähnliches gilt auch für Tiere. Tiere sollten nicht gefährdet oder erschreckt werden. Das Fliegen in Naturschutzgebieten ist deshalb untersagt. Diese Gebiete sind auf der Drohnenkarte des BAZL gelb markiert, dort findet man ausserdem die oben genannten blauen und roten Zonen. Blaue Zonen sind Kontrollgebiete und rote Zonen sind Flugplätze. Sollte man ausserhalb der roten Zone ein Flugzeug sehen, unterliegt es der Verantwortung des Drohnenbesitzers diesem auszuweichen. Vorausgesetzt wird auch, dass der Drohnenpilot die Drohne problemlos manövrieren kann.
Für einen einfachen Check der Gesetze vor dem Start ist die Flugcheckliste des BAZL hilfreich.
Ausnahmen:
Bei Drohnenflügen in der Nähe eines Flugplatzes müssen die Verantwortlichen vor Ort angefragt und informiert werden. Hier ist eine Liste mit allen aufgeführten Flugplätzen und den entsprechenden Kontaktpersonen. Für grössere Flughäfen ist dies hier notwendig. Falls man eine Drohne hat, welche mehr als 30 kg wiegt, muss man sie vom BAZL bewilligen und kontrollieren lassen. Für andere Ausnahmebewilligungen kann man sich hier erkundigen.