Spanien

Hier erfährst du alles Notwendige zu den Drohnenregeln und -gesetzen in Spanien.

Übersicht:

 

Halte 5.5 km Abstand zu Flugplätzen und Heliports

Es darf nur bis 120 m hoch geflogen werden

Die Drohne und die Fernbedienung müssen gekennzeichnet sein

In Naturschutzgebieten ist das Fliegen nicht erlaubt

Es muss immer direkter Sichtkontakt zur Drohne bestehen

Halte 50 m Abstand zu Personen und 150 m zu Gebäuden (nicht überfliegen)

Im Detail:

Die Drohne und die dazugehörige Fernbedienung müssen mit Namen, Adresse und einer Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Besitzer gekennzeichnet sein. Will man die Drohne kommerziell einsetzten, ist es notwendig ein Zertifikat der Regierung zu erlangen. Als kommerzieller Drohnenpilot muss man ausreichend versichert sein, dies ist aber auch für andere Drohnenbesitzer empfehlenswert. Möchte man einen Flug ausserhalb der Sichtweite durchführen, muss ein Mindestabstand von 15 km zu den Flugplätzen eingehalten werden. In Spanien kann es auch vorkommen, dass regional noch andere Gesetzte gelten, deshalb ist es wichtig, sich bei Unsicherheiten vor Ort nochmals zu erkundigen. Nachtflüge sind gestattet, solange die Drohne weniger als 2 kg wiegt. Steuert man die Drohne mit einer Videobrille, muss eine zweite Person anwesend sein, die zur Drohne Sichtkontakt  hat und den Piloten bei möglichen Risiken informieren kann. Es gibt in Spanien eine Karte mit den Flugverbotszonen.

Ausnahmen:

Will man in Naturschutzgebieten fliegen, braucht man die Erlaubnis der AESA. In allen anderen Flugverbotszonen muss man die Bewilligung des spanischen Verteidigungsministeriums einholen.