Die Post würde mit ihren Drohnen gerne auch in Luzern fliegen. Doch es gibt Hürden. Besonders problematisch ist die Flugverbotszone für Drohnen des Militärflugplatzes Emmen.

«Die Dienstleistung, mit Drohnen dringende Blutproben zu transportieren, stösst vor allem im Gesundheitswesen in der ganzen Schweiz auf Interesse. Wir sind mit verschiedenen potenziellen Kunden im Gespräch», sagt eine Sprecherin auf Anfrage. Welche Städte genau für eine Expansion des Logistikdrohnenprojekts in Frage kommen, will die Post nicht verraten. Man werde diese kommunizieren, sobald die Vereinbarungen fix sind, legt die Sprecherin nach. Gemäss Informationen der Luzerner Zeitung soll unter anderem aber auch die Stadt Luzern für ein Pilotprojekt im Gespräch gewesen sein. Momentan liegen die Pläne allerdings auf Eis. Hauptgrund: der Militärflugplatz Emmen und zum Beispiel die Distanz zum Kantonsspital Luzern.

Ein Mitwirkender des Drohnenprojekts der Post lässt durchblicken, dass der Flugplatz Emmen die Bewilligung verkompliziere. Zwar gebe es auch in Lugano, wo das Projekt seinen Anlauf nahm, einen Flughafen, dieser sei aber kleiner und werde nur zivil genutzt. Nichtsdestotrotz habe man auch dort eine langwierige, fast zwei Jahre dauernde Bewilligungsprozedur durchlaufen müssen. Denn grundsätzlich ist es laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) verboten, in einem 5-Kilometer-Radius um einen Schweizer Flughafen mit einer Drohne zu fliegen.

Bazl: «Es braucht eine Risikobeurteilung»

Mit weiteren Details hält sich die Post auch hier zurück, zur Projektlancierung in Lugano sagt sie aber: «Drohnen bewegen sich im Luftraum, der bekanntlich von vielen anderen ebenfalls genutzt wird. Für einen sicheren Flugbetrieb braucht es deshalb klare Absprachen mit allen Beteiligten, das sind Luftwaffe, Rega oder zivile Flughäfen, aber auch die Flugsicherung Skyguide, das Bazl und die entsprechenden Gemeinden. In Lugano etwa liegt unsere Flugroute in der Nähe des Flughafens Lugano-Agno. Skyguide ist dort über jede Drohne in der Luft informiert. Zudem werden Spitäler in der Regel von Rettungshelikoptern angeflogen.»

In Luzern würde den Verantwortlichen des Post-Projekts wohl dasselbe langwierige Bewilligungsprozedere wie in Lugano blühen – wenn nicht gar ein noch aufwendigeres. Denn beim Bazl heisst es in Bezug auf die Auflagen: «Drohnenoperationen wie in Lugano oder Zürich sind nur mit einer Sonderbewilligung des Bazl möglich, auch wenn es sich lediglich um Transportflüge im Gesundheitswesen handelt. Um eine solche zu erhalten, braucht es eine aufwendige Risikobeurteilung. Je nachdem wie gross das Gefahrenpotenzial ist, das durch einen Drohnenflug entstehen kann, unterscheiden sich die Auflagen.» Die ohnehin komplizierte Risikobeurteilung dürfte nach den beiden Vorfällen in Zürich nicht einfacher geworden sein.

Quelle: Luzerner Zeitung