Schweiz

Hier erfährst du alles Notwendige zu den Drohnenregeln und -gesetzen in der Schweiz.

Übersicht:

 

Nicht im Umkreis von 5 km von Flugplätzen

In der Nähe von Blaulichteinsätzen ist das Fliegen verboten

Fliegen verboten in gelben und roten Zonen und nur unter 150 m in blauen Zonen

100 m entfernt von Menschenansammlungen (24+ Personen)

Es muss immer direkter Sichtkontakt zur Drohne bestehen

Die Drohne muss weniger als 30 kg wiegen

Im Detail:

Die oben genannten Gesetze sind nur die Grundsätze. Um einen sicheren und legalen Drohnenflug in der Schweiz zu starten, ist es ausserdem notwendig eine Versicherung von mind. 1 Million CHF zu haben. Sobald eine Drohne weniger als 500 g wiegt, gelten nur noch die Gesetze der Naturschutzgebiete, der Sichtkontakt und die Sperrzonen. Es ist zudem wichtig die Privatsphäre anderer zu respektieren, ähnliches gilt auch für Tiere. Tiere sollten nicht gefährdet oder erschreckt werden. Das Fliegen in Naturschutzgebieten ist deshalb untersagt. Diese Gebiete sind auf der Drohnenkarte des BAZL gelb markiert, dort findet man ausserdem die oben genannten blauen und roten Zonen. Blaue Zonen sind Kontrollgebiete und rote Zonen sind Flugplätze. Sollte man ausserhalb der roten Zone ein Flugzeug sehen, unterliegt es der Verantwortung des Drohnenbesitzers diesem auszuweichen. Hinzu kommt, dass es in verschiedenen Kantonen noch zusätzliche Einschränkungen geben kann. Im Kanton Genf z.B. ist das Fliegen in einem Abstand von 300 m zu öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt. Vorausgesetzt wird natürlich immer, dass der Drohnenpilot in der Lage ist,  die Drohne korrekt zu beherrschen.

Für einen einfachen Check der Gesetze vor dem Start ist die Flugcheckliste des BAZL hilfreich.

Ausnahmen:

Falls man in der Nähe eines Flugplatzes fliegen will, muss man mit dem Flugplatz Kontakt aufnehmen. Hier ist eine Liste mit allen aufgeführten Flugplätzen und den entsprechenden Kontaktpersonen. Für grössere Flughäfen ist dies hier notwendig. Falls man eine Drohne hat, die mehr als  30 kg wiegt, muss man sie vom BAZL bewilligen und kontrollieren lassen. Für andere Bewilligungen in Ausnahmefällen kann man sich hier erkundigen.

Nützliches:

Sonnenverlauf

Auf der Website Sonnenverlauf.de kann man viele verschiedene Daten und Informationen zur Sonne auf der ganzen Welt abfragen. Vor allem der Sonnenaufgang und -untergang sind nützlich für Fotografen oder in Ländern, wo man nur am Tag fliegen darf. Die Website ist auch als App im Google Play Store verfügbar.

UAV Forecast

Die Website uavforecast.com stellt viele verschiedene fürs Fliegen wichtige Wetterdaten dar. Wind und Sonnenstürme können das Fliegen erschweren, da sie die Kontrolle der Drohne beeinträchtigen. UAV Forecast ist auch als App für den App Store und Google Play Store verfügbar.

Ventusky

Ventusky.com stellt weltweit Informationen über den Regen, den Wind, die Wolken und noch vieles mehr animiert dar. Speziell ist vor allem die Möglichkeit, den Windverlauf in verschiedenen Höhen betrachten zu können. Das kann für Drohnenflüge sehr nützlich sein und ist deshalb sehr empfehlenswert. Ventusky ist auch im App Store und Google Play Store erhältlich.

Neuigkeiten:

Übernahme neue europäische Drohnenregulierung

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Die Schweiz wird die neue europäische Drohnenregulierung übernehmen. Sie tritt ab Juni 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Registrierungspflicht für Drohnenpiloten. Das BAZL hat mit den Umsetzungsarbeiten für die Einführung der europäischen Regelung begonnen....