Österreich
Hier erfährst du alles Notwendige zu den Drohnenregeln und -gesetzen in Österreich.
Übersicht:
Nicht in der Nähe von Flugplätzen fliegen
Nicht über 150 m hoch fliegen
Drohnen müssen registriert werden
Nicht in der Nähe von Menschenmengen (Konzerte, Sportveranstaltungen, usw.)
Es muss immer direkter Sichtkontakt zur Drohne bestehen
Beachte die verschiedenen Kategorien
Im Detail:
In Österreich wird das Gewicht der Drohne manchmal in Joule gemessen. Sobald die Drohne weniger als 79 Joule wiegt (= 250 g bei 30 m Flughöhe), muss sie nicht registriert werden. Bei schwereren Drohnen gelten die 3 Kategorien A, C und D. Die Kategorien beziehen sich auf das Gewicht und den Einsatzort (vgl. Tabelle). In allen Kategorien darf man bis 150 m hoch fliegen, sofern man von Austro Control die Bewilligung dazu erhalten hat. Für Kategorie A und C muss dafür ein Formular (Formular für A, Formular für C) an die E-Mail-Adresse ulfz@austrocontrol.at gesendet werden. Zudem wird eine Versicherungsbestätigung über einen Wert von 750’000 Euro und eine ID-Kopie (>16 Jahre) verlangt. Eine Registrierung ist für ein Jahr gültig und kostet 330 €. Der Bewilligungsprozess für die Kategorie D ist aufwändig, Details dazu gibt es auf der Austro Control Website. Die verschiedenen Flugverbotszonen oder Kontrollzonen sind auf dieser Karte verzeichnet. Es gibt auch eine App für den App-Store und Google Play Store.
Ausnahmen:
Für Drohnenflüge in der Nähe von Flugplätzen muss man sich direkt mit den Verantwortlichen vor Ort in Verbindung setzen.