Schweden

Hier erfährst du alles Notwendige zu den Drohnenregeln und -gesetzen in Schweden.

Übersicht:

 

Halte Abstand zu Flugplätzen und Heliports

Man darf nur bis 120 m vertikal und 500 m horizontal fliegen

Fliege nicht über andere Personen und Tiere

Die Drohne muss mit Name und Telefonnummer des Besitzers angeschrieben sein

Es muss immer direkter Sichtkontakt zur Drohne bestehen

Drohnen über 7 kg brauchen spezielle Autorisierung

Im Detail:

In Schweden muss man grundsätzlich keine Versicherung für die Drohne vorweisen können, solange die Drohne weniger als 20 kg wiegt und man sie nicht für kommerzielle Zwecke einsetzt. Trotzdem: eine Versicherung ist natürlich empfehlenswert. Flugverbot herrscht in Naturschutzgebieten und in der Nähe von Gefängnissen und militärischen Zonen. Für Nachtflüge muss die Drohne mit Positionslichtern ausgestattet sein. Am besten verwendet man diese App, die zeigt, ob man sich in einer Zone bewegt, die das Fliegen erlaubt. Schweden hat etwas komplizierte Gesetze in Bezug auf die Veröffentlichung von Bildern, die mit der Drohne aufgenommen worden sind. Details hierzu erfährt man durch diesen offiziellen Text und auf dieser Website der Landesvermessung Schwedens.

Ausnahmen:

Die Gesetze für das Veröffentlichen von Bildern gelten jedoch, gemäss Aussage der schwedischen Botschaft, nur für schwedische Bürger und nicht für Touristen.  Zur Sicherheit sollte man dies vor Veröffentlichung von Bildern individuell nochmals abklären (am besten direkt bei der Landesvermessung Schwedens). Hat man eine Drohne von über 7 kg oder will ausserhalb anderer Regeln fliegen, muss man sich dafür eine Bewilligung einholen.