Russland

Hier erfährst du alles Notwendige zu den Drohnenregeln und -gesetzen in Russland.

Übersicht:

 

Halte 15 km Abstand zu Start- und Landebahnen von Flugplätzen

Informiere 24 h und 2h vor dem Flug eine lokale Luftraumüberwachung

Die Drohne muss registriert werden

In Naturschutzgebieten ist das Fliegen nicht erlaubt

Es muss immer direkter Sichtkontakt zur Drohne bestehen

Halte Abstand zu Menschenmengen und überfliege sie nicht

Im Detail:

Bevor man in Russland eine Drohne fliegen kann, muss man ein aufwendiges Prozedere aus sich nehmen. Zuerst muss die Drohne bei der russischen Luftaufsicht registriert werden. 24 Stunden vor jedem Flug muss die lokale Luftraumüberwachung kontaktiert werden. Dabei muss man genau angeben, wo und wie lange man fliegen will und was das Ziel des Fluges ist. Eine zweite Kontaktaufnahme muss zwei Stunden vor dem Flug erfolgen – mit den gleichen Angaben (wo, wie lange, warum?). Sobald die Drohne in der Luft ist, wird ein weiterer Anruf bei der russischen Luftaufsicht fällig. Nach der Landung schliesslich muss man sich bei der Behörde wieder abmelden. Der Drohnenpilot muss ausserdem den Versicherungsnachweis immer mit sich führen. Damit noch nicht genug: allfällige Bilder und Videos des Fluges müssen dem russischen Bundessicherheitsdienst zur Ansicht übermittelt werden. Empfohlen wird, dass man sich neben der Bewilligung der russischen Luftaufsichtsbehörde eine zusätzliche Flugerlaubnis des Bundessicherheitsdienstes einholt. Grundsätzlich verboten sind Drohnenflüge in Militärgebieten, an grossen Veranstaltungen und nachts. Bei einem unkontrollierten Flugplatz wird ein Abstand von 5 km gefordert, ansonsten 15 km. Überraschender Weise gibt es keine Reglementierung für die Flughöhe.

Insgesamt ist es für einen Touristen fast unmöglich in Russland eine Drohne fliegen zu lassen.

Ausnahmen:

Ausnahmebewilligungen werden von der russischen Luftaufsichtsbehörde oder dem Bundessicherheitsdienst erteilt.