Frankreich

Hier erfährst du alles Notwendige zu den Drohnenregeln und -gesetzen in Frankreich.

Übersicht:

 

Nicht in der Nähe von Flugplätzen fliegen

Nicht über 150 m über dem Boden fliegen

Drohnen über 800 g brauchen eine Kennzeichnung mit Namen und Adresse

Die Drohne darf nicht mehr als 25 kg wiegen

Es muss immer direkter Sichtkontakt zur Drohne bestehen

Nicht über Menschenansammlungen fliegen

Halte Abstand und fliege nicht über Tiere

Fliege in bestimmten Zonen nur bis zur jeweiligen Maximalhöhe

Nicht in Ballungsgebieten (Wohngebiete, Industriezonen und Parks)

Im Detail:

Eine wichtige Abgrenzung im französischen Gesetz gilt für die gewerbliche Nutzung. Will man seine Drohne in Frankreich gewerblich nutzen, muss man dies hier abklären. Jede Drohne muss registriert werden, dies muss man auf der Website Alphatango erledigen. Wie immer ist es wichtig die Privatsphäre anderer Personen zu respektieren und keine Risiken einzugehen. Die oben genannten Zonen sind auf der offiziellen Flugverbotskarte des französischen Staates wiederzufinden. Auf dieser Karte sind die Verbotszonen in Wohngebieten, Industriezonen und Parks nicht eingezeichnet. Auch fehlen die temporären Flugverbotszonen (z.B. wegen Brutzeiten bestimmter Vogelarten). Für die temporären Zonen muss man sich in einem Rathaus informieren. Mit einem Klick auf die Zonen wird die jeweilige maximale Flughöhe angezeigt. Im Gesetz ist nicht explizit ein Drohnenverbot bei Einsatzorten der Polizei oder Rettungskräften erwähnt, was logischerweise jedoch sicher der Fall ist. Grundsätzlich gilt, dass man die Drohne nie in der Nähe von Rettungskräften oder der Polizei einsetzen sollte, da dort auch immer Helikopter im Einsatz sein könnten, die ihren Flug dann abbrechen müssten. Im Übrigen gilt auch immer, dass die Privatsphäre von Personen in jedem Fall respektiert werden muss. In Frankreich ist das Fliegen der Drohne nur am Tag erlaubt. Versicherungstechnisch muss der Drohnenpilot sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.

Ausnahmen:

Falls man in der Nähe eines Flugplatzes fliegen will, muss man sich bei der zivilen Luftfahrtbehörde um eine Bewilligung kümmern. Will man über bestimmte Orte, Städte oder anderen Verbotszonen fliegen, muss man sich in einem lokalen Büro bei der Direction générale de l’aviation civile (Generaldirektion für zivile Luftfahrt) melden.