Deutschland
Hier erfährst du alles Notwendige zu den Drohnenregeln und -gesetzen in Deutschland.
Übersicht:
Nicht in Kontrollzonen von Flugplätzen fliegen
In der Nähe von Einsatzorten der Polizei oder Rettungskräften ist das Fliegen verboten
Nicht über 100 m über dem Boden fliegen
100 m entfernt von Menschenansammlungen (24+ Personen)
Es muss immer direkter Sichtkontakt zur Drohne bestehen
Nicht in Naturschutzgebieten fliegen
Drohnen über 250 g brauchen eine Kennzeichnung mit Namen und Adresse
Ab 2 kg ist ein Kenntnisnachweis erforderlich
Wenn die Drohne mehr als 5 kg wiegt, gilt eine Erlaubnispflicht
Im Detail:
Eine wichtige Ausnahme im deutschen Drohnen-Gesetz gilt bei Modellflugplätzen. Dort ist nur noch die Kennzeichnung der Drohne Pflicht. Andere Regelungen wie die maximale Flughöhe usw. gibt es auf solchen Plätzen nicht. Neben Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften gibt es diverse Orte, wo das Fliegen verboten ist: in Wohngegenden, Industrieanlagen, Verfassungsorganen, Bundes- und Landesbehörden, Gefängnissen und auf bestimmten Verkehrswegen (vor allem Autobahnen und Zugstrecken). Was genaue Abstandangaben angeht, ist das Gesetz sehr ungenau. Für Gefängnisse ist ein Abstand von 100 m angegeben, dieser gilt anscheinend auch für die anderen Gebäude in dieser Kategorie. Für Flugplätze ist auch kein genauer Abstand vorgeschrieben. Da jedoch in den meisten Ländern der Standard 5 km ist, kann man dies als guten Richtwert nehmen. Ebenfalls gilt in Deutschland, dass man als Besitzer der Drohne die Verantwortung hat, an Flugzeugen oder Helikoptern auszuweichen. Man sollte zudem nachschauen, ob die gewählte Versicherung die Nutzung der Drohne abdeckt, sollte dies nicht der Fall sein, ist das Fliegen nicht erlaubt. Das Fliegen in der Nacht ist ausnahmslos verboten. Das Gesetz erwähnt ausserdem noch Videobrillen. Diese können Drohnenpiloten einsetzen, um direkt das Bild der Drohne vor sich zu sehen (ähnlich wie Virtual Reality Brillen). Diese sind erlaubt, solange eine Zweitperson anwesend ist, welche Sichtkontakt zur Drohne hat und den Piloten auf allfällige Probleme hinweisen kann.
Für einen einfachen Überblick der Gesetze vor dem Start ist der Flyer des BMVI hilfreich.
Ausnahmen:
Falls man in der Nähe eines Flugplatzes oder anderen verbotenen Zonen fliegen will, müssen die jeweiligen Verantwortlichen angefragt werden. Auf der Website des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung findet man verschieden Karten mit Verbotszonen und Kontaktpersonen, sowie Antragsformulare für Ausnahmen.